Konzept zur Senkung von Kosten und Bauzeiten für Innenausbauten
VERÖFFENTLICHUNGEN
Konzept zur Senkung von Kosten und Bauzeiten
für Innenausbauten
Bisher waren große Planungsabteilungen im eigenen Haus der Nutzer,
für Umbauten und Renovierungen von bestehenden Objekten oder Neubauten
zuständig. Nach ausführlicher Planung wurden die Leistungen ausgeschrieben,
es wurden Angebote eingeholt, Preisspiegel erstellt, Vergabeverhandlungen
geführt und dann vergeben. Während der Bauzeit musste eine Bauleitung
die Bauüberwachung durchführen. Nach Fertigstellung des Projektes
wurden die Rechnungen technisch und sachlich geprüft. Beteiligt waren
in der Regel ca. 5-6 Mitarbeiter, zeitlich nahm diese Prozedur ca. 4-5 Monate
in Anspruch.
Im Rahmen von Kostenminimierung haben viele Konzerne die Planungsabteilung
aufgelöst und verfahren wie folgt:
Aufträge zu Neu- und Umbauten werden unter einer Budgetvorgabe
an eine ausführende Firma komplett mit Planung, Bauleitung und Terminvorgabe
vergeben. Ausführende Firmen haben sich auf diese Vorgehensweise eingestellt.
Sie sind in der Lage kurzfristig ein Kostenangebot zu unterbreiten und nach
Auftragserteilung innerhalb 2 - 3 Wochen mit der Ausführung zu beginnen.
Damit ist ein Auftraggeber äußerst flexibel und kann kurzfristig
auf das Marktgeschehen reagieren.
Die Innenrevision eines Auftraggebers war jedoch nicht
einverstanden mit dieser Vorgehensweise, da ein Wettbewerb der
Anbieterfirmen nicht mehr stattfand.
Um diesen Einwendungen gerecht zu werden, habe ich als ö.b.u.v Sachverständiger
für Innenausbau, das nachfolgend aufgeführte Verfahren entwickelt,
welches von der Innenrevision eines Auftraggebers vorbehaltlos
akzeptiert werden kann.
Abwicklungsstufen:
| 1. | Der Auftraggeber vergibt die Leistung komplett unter einer Budgetvorgabe mit einer festen Terminvorgabe zur Fertigstellung. |
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Sachverständigenleistung: |
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1.1 |
Auswertung und Beurteilung des Budgets und der Angebotskosten. |
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1.2 |
Baubegleitende Überwachung der Kostenentwicklung, Bewertung des Preisleistungsverhältnisses (Angebot und Leistung), Beurteilung nicht vorhersehbarer Kosten und daraus resultierender Mehrkosten. |
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1.3 |
Schiedsgutachterliche Beurteilung der Kostenabrechnung mit bindender Wirkung für beide Parteien. |
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Der Auftraggeber und der Auftragnehmer beauftragen den Sachverständigen
gemeinsam. Beide unterwerfen sich mit dieser Beauftragung einem Schiedsgutachten,
o h n e vorherige Kenntnis des Ergebnisses und damit festgestellten
Gesamtkosten. Die Honorarkosten für die Leistung des Sachverständigen
tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.
Der Sachverständige stellt ein Ergebnis fest, ähnlich wie ein
vereidigter Wirtschaftsprüfer. Er testiert mit seinem Rundstempel somit
nicht nur die Richtigkeit der Rechnungslegung, sondern korrigiert auch Unrichtigkeiten
und überhöhte Preisabweichungen.
Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend, damit werden Streitigkeiten
oder gerichtliche Auseinandersetzungen ausgeschlossen.
Henning Rauert,
Architekt, Innenarchitekt, Sachverständiger BVS