VERÖFFENTLICHUNGEN

Konzept zur Senkung von Kosten und Bauzeiten
für Innenausbauten

Bisher waren große Planungsabteilungen im eigenen Haus der Nutzer, für Umbauten und Renovierungen von bestehenden Objekten oder Neubauten zuständig. Nach ausführlicher Planung wurden die Leistungen ausgeschrieben, es wurden Angebote eingeholt, Preisspiegel erstellt, Vergabeverhandlungen geführt und dann vergeben. Während der Bauzeit musste eine Bauleitung die Bauüberwachung durchführen. Nach Fertigstellung des Projektes wurden die Rechnungen technisch und sachlich geprüft. Beteiligt waren in der Regel ca. 5-6 Mitarbeiter, zeitlich nahm diese Prozedur ca. 4-5 Monate in Anspruch.

Im Rahmen von Kostenminimierung haben viele Konzerne die Planungsabteilung aufgelöst und verfahren wie folgt:

Aufträge zu Neu- und Umbauten werden unter einer Budgetvorgabe an eine ausführende Firma komplett mit Planung, Bauleitung und Terminvorgabe vergeben. Ausführende Firmen haben sich auf diese Vorgehensweise eingestellt. Sie sind in der Lage kurzfristig ein Kostenangebot zu unterbreiten und nach Auftragserteilung innerhalb 2 - 3 Wochen mit der Ausführung zu beginnen.

Damit ist ein Auftraggeber äußerst flexibel und kann kurzfristig auf das Marktgeschehen reagieren.

Die Innenrevision eines Auftraggebers war jedoch nicht einverstanden mit dieser Vorgehensweise, da ein Wettbewerb der Anbieterfirmen nicht mehr stattfand.

Um diesen Einwendungen gerecht zu werden, habe ich als ö.b.u.v Sachverständiger für Innenausbau, das nachfolgend aufgeführte Verfahren entwickelt, welches von der Innenrevision eines Auftraggebers vorbehaltlos akzeptiert werden kann.

Abwicklungsstufen:

1.

Der Auftraggeber vergibt die Leistung komplett unter einer Budgetvorgabe mit einer festen Terminvorgabe zur Fertigstellung.

 

Sachverständigenleistung:

 

1.1

Auswertung und Beurteilung des Budgets und der Angebotskosten.

 

1.2

Baubegleitende Überwachung der Kostenentwicklung, Bewertung des Preisleistungsverhältnisses (Angebot und Leistung), Beurteilung nicht vorhersehbarer Kosten und daraus resultierender Mehrkosten.

 

1.3

Schiedsgutachterliche Beurteilung der Kostenabrechnung mit bindender Wirkung für beide Parteien.


Der Auftraggeber und der Auftragnehmer beauftragen den Sachverständigen gemeinsam. Beide unterwerfen sich mit dieser Beauftragung einem Schiedsgutachten, o h n e vorherige Kenntnis des Ergebnisses und damit festgestellten Gesamtkosten. Die Honorarkosten für die Leistung des Sachverständigen tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

Der Sachverständige stellt ein Ergebnis fest, ähnlich wie ein vereidigter Wirtschaftsprüfer. Er testiert mit seinem Rundstempel somit nicht nur die Richtigkeit der Rechnungslegung, sondern korrigiert auch Unrichtigkeiten und überhöhte Preisabweichungen.

Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend, damit werden Streitigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen ausgeschlossen.

Henning Rauert,
Architekt, Innenarchitekt, Sachverständiger BVS


Rauert+Rauert Architekten&Innenarchitekten

Henning Rauert
Architekt DWB
Innenarchitekt BDIA
Sachverständiger BVS

Hilla Rauert
Innenarchitektin BDIA

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